ALLGEMEINE REISE- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES TANALAHORIZON
REISETEAMS:
1. ANMELDUNG UND BESTÄTIGUNG
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder mündlich
oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der
Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der
Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechend
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat. Für uns wird der Reisevertrag verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis mit
unserer Reisebestätigung/Rechnung schriftlich bestätigen. Sämtliche Abreden,
Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden. Vereinbarte Sonderwünsche sind
in der Reiseanmeldung/Bestätigung aufzunehmen. Enthält die Reisebestätigung
Abweichungen von der Anmeldung, weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin. An dieses neue
Angebot sind wir 10 Tage gebunden. Der Vertrag auf der Grundlage dieses
neuen Angebotes kommt zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären.
2. BEZAHLUNG
Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung von 15% des
Reisepreises, maximal € 500,- pro Person erhoben. Die Restzahlung wird 6
Wochen vor Reiseantritt fällig. Die Reiseunterlagen werden persönlich beim Reiseantritt
übergeben.
3. LEISTUNGEN
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der
Reisebestätigung. Dem tanala-Reiseteam behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten,
erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine
Änderung zu erklären, über die der Reisende vor der Buchung informiert wird. Nebenabreden, die den
Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen
Bestätigung.
4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNG
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, wenn Änderungen und Abweichungen nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die abgeänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.2. Das tanala Reiseteam ist verpflichtet, den Kunden über
Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Das tanala Reiseteam behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise
im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen wie Hafen- und Flughafengebühren oder einer Änderung der für die
betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich
deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen
Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung hat das tanala Reiseteam den Reisenden unverzüglich,
spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen (Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt
sind nicht zulässig). Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% oder im Falle
einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne
Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn das tanala Reiseteam in der Lage ist, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über
die Preiserhöhung bzw. Änderung geltend zu machen.
5. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN, UMBUCHUNG, ERSATZPERSONEN
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Ihre Abmeldung wird an dem Tag wirksam, an dem Sie bei uns eingeht.
5.2. Treten Sie von dem Reisevertrag zurück, oder treten Sie
ohne Rücktritt vom Reisevertrag die Reise nicht an, entstehen Stornokosten.
Bei einer Berechnung dieser Kosten sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die
Stornokosten betragen :
ab der 2. Woche nach der Buchung € 180,- pro Person
50 -31Tage 20% des Reisepreises
30 -15 Tage 40% des Reisepreises
14 - 7 Tage 60% des Reisepreises
7-0 Tag 100% des Reisepreises
6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
6.1. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in
Anspruch, so wird sich das tanala Reiseteam bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten
Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DAS TANAL-REISETEAM
7.1. ...ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die
Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters
nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertig ist. -insbesondere sind hier die Sicherheits,- und Gastregeln zu
beachten. Des weiteren ahnden wir förderung von Prostitution minderjähriger
wie auch Tierschmuggel wie auch indizierte Waren. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisende
selbst.
7.2. ... bis 4 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen
der in der jeweiligen Reisebeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl.
Die Rücktrittserklärung wird umgehend erklärt und der eingezahlte Reisepreis zurückgezahlt.
7.3. ... bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die
Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten dem tanala
Reiseteam deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die im
Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der
wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht
des Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden
Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt
führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares
Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein
Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen
Gebrauch macht.
8. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag
gekündigt, so kann das tanala Reiseteam behält für die bereits erbrachten
oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Das tanala Reiseteam ist verpflichtet, falls der Vertrag die
Rückbeförderung umfasst, dem Reisenden die Rückreise zu ermöglichen. Mehrkosten für die Rückfahrt
sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die
Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS
9.1. Das tanala Reiseteam haftet im Rahmen der
Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige
Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung angegebenen Reiseleistungen,
sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsabschluss eine
Änderung der Reiseleistung erklärt hat, die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten
Reiseleistungen sowie für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung
betrauten Person.
9.2. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser
eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein
entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit
Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf
hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt
sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen,
die Ihnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
10. GEWÄHRLEISTUNG UND ABHILFE
10.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann
der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise
Abhilfe schaffen, daß er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter
kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert.
10.2. Der Reisende kann die Herabsetzung des Reisepreises
(Minderung) verlangen, wenn er den oder die Reisemängel beim Reiseleiter,
oder falls dieser nicht erreichbar ist, beim Reiseveranstalter direkt anzeigt, soweit nicht erhebliche
Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter unzumutbar
machen. Die Telefon- und Telefaxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen.
Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine
Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
10.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer
angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in
seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßigerweise
durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise
infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund
nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn
Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn
die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
10.4. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der
Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der
Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
11. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
11.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2. Über alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den
Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruhen, muss in jedem Einzelfall mit der Haftpflichtversicherung des
Reiseveranstalters verhandelt werden. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang
im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
11.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung
lediglich vermittelt werden (z.B. fakultative Ausflüge) und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistung
gekennzeichnet werden.
11.4. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter
ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf
Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11.5. DAS TANALA REISETEAM haftet nicht bei Änderungen der
Reiseroute aufgrund der Straßenverhältnisse und des Wetters; insbesondere
bei Madagaskarreisen ist durch das uneinheitliche Klima mit Verspätungen,
Annullierungen und Abweichungen vom Programm zu rechnen. Für dadurch
entstehende Kosten muss der Reisende selbst aufkommen.
12. MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken,
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine
Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu
geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende
schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung
nicht ein.
13. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise
hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen
Beendigung der Reise gegen DAS TANALA REISETEAM geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist
kann der Reisende nur dann Ansprüche geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Maßgeblich ist das Datum des
Posteingangs bei das tanala Reiseteam Vertragliche Ansprüche des Reisenden
verjähren nach 6 Monaten. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
14. PASS-, VISA, -ZOLL-, DEVISEN- UND
GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
14.1 Visakosten sind NICHT im Reisepreis inbegriffen. Mit der
Buchungsbestätigung teilt der Reiseveranstalter die zum Buchungszeitpunkt geltenden Bestimmungen zu Pass- , Visa- , Zoll-, Devisen-
und Gesundheitsvorschriften, soweit sie dem Veranstalter bekannt sind mit.
Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des
Staates, in dem die Reise angeboten wird über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle
Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Für die
Einhaltung dieser Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für Nachteile, die
sich aus der Nichtbeachtung obiger Vorschriften ergeben.
14.2 Dem Reisenden wird bei Buchung Gesundheitsvorschriften
und Gesundheitsratschläge für das entsprechende Reiseziel mitgeteilt. Der Reisende ist eigenverantwortlich für Einhaltung der
Gesundheitsvorschriften und Gesundheitsratschläge -man beachte insbesondere die Impfratschläge sowie die
Malariavorsorge
15. VERSICHERUNGEN
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den
Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und
Reisehaftpflichtversicherung. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, ist eine Reiserücktrittkosten-Versicherung nicht enthalten.
Wir empfehlen Ihnen daher ebenfalls den Abschluss einer solchen
Versicherung.
16. Gepäckbeförderung
Die Mitnahme des Gepäcks erfolgt auf Gefahr des Reisenden.
Er hat auf Ver- und Entladung selbst zu achten, da bei Verlust, Diebstahl oder Einbruch kein Ersatz geleistet wird. Wir empfehlen den
Abschluß einer Reisegepäckversicherung. Bei Flugreisen darf das Gewicht des Freigepäcks 20 kg pro
Person nicht überschreiten.
17. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
18. Gerichtsstand
1) Der Reisende kann den Veranstalter an dessen Sitz
verklagen.
2) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist
der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, daß die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach
Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters
maßgeblich.
19. Druckfehler
Der Veranstalter haftet nicht für Druckfehler in Print und
elektronischen Medien.
Alle Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung:
Juni 2003 Veranstalter der Reisen ist:
Stand: Juni 2003
tanala Reiseteam
Erftstr.13
47051 Duisburg
Telefon: 0203 289 69 17
e-mail: mail@tanala.de
Internet-Adresse:www.tanalahorizon.de
www.tanala.de