{"id":4481,"date":"2015-08-14T12:46:16","date_gmt":"2015-08-14T10:46:16","guid":{"rendered":"https:\/\/neu.tanalahorizon.com\/?page_id=4481"},"modified":"2015-09-04T16:35:14","modified_gmt":"2015-09-04T14:35:14","slug":"unsere-agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.tanalahorizon.com\/de\/unsere-agb\/","title":{"rendered":"Unsere AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"one withsmallpadding \" style=\"text-align: justify;\" >\n<div class=\"page_content_wrapper\">\n<div style=\"text-align:center\">\n<h2 class=\"ppb_title\">Allgemeine Reise- und Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\n<div class=\"page_caption_desc\">von TANALAHORIZON<\/div>\n<\/div>\n<p><strong>1. ANMELDUNG UND BEST\u00c4TIGUNG<\/strong><br \/>\n<\/br><br \/>\nMit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, m\u00fcndlich oder fernm\u00fcndlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch f\u00fcr alle in der Anmeldung mit aufgef\u00fchrten Teilnehmer, f\u00fcr deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie f\u00fcr seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechend gesonderte Verpflichtung durch ausdr\u00fcckliche und gesonderte Erkl\u00e4rung \u00fcbernommen hat. F\u00fcr uns wird der Reisevertrag verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis mit unserer Reisebest\u00e4tigung\/Rechnung schriftlich best\u00e4tigen. S\u00e4mtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderw\u00fcnsche sollten schriftlich erfasst werden. Vereinbarte Sonderw\u00fcnsche sind in der Reiseanmeldung\/Best\u00e4tigung aufzunehmen. Enth\u00e4lt die Reisebest\u00e4tigung Abweichungen von der Anmeldung, weisen wir Sie ausdr\u00fccklich darauf hin. An dieses neue Angebot sind wir 10 Tage gebunden. Der Vertrag auf der Grundlage dieses neuen Angebotes kommt zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erkl\u00e4ren.<br \/>\n<\/br><br \/>\n <strong>2. BEZAHLUNG<\/strong><br \/>\n<\/br><br \/>\nMit Vertragsabschluss und nach Erhalt des Reisesicherungsscheins wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises, maximal \u20ac 500,- pro Person, erhoben. Die Restzahlung wird 6 Wochen vor Reiseantritt f\u00e4llig. Die Reiseunterlagen werden pers\u00f6nlich beim Reiseantritt \u00fcbergeben.<br \/>\n<\/br><br \/>\n <strong>3. LEISTUNGEN<\/strong><br \/>\n<\/br><br \/>\nDer Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebest\u00e4tigung. Das TANALAHORIZON-Reiseteam beh\u00e4lt sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gr\u00fcnden vor Vertragsschluss eine \u00c4nderung zu erkl\u00e4ren, \u00fcber die der Reisende vor der Buchung informiert wird. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen ver\u00e4ndern, bed\u00fcrfen einer ausdr\u00fccklichen Best\u00e4tigung.<br \/>\n<\/br><br \/>\n<strong>4. LEISTUNGS- UND PREIS\u00c4NDERUNG<\/strong><br \/>\n<\/br><br \/>\n4.1. \u00c4nderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigef\u00fchrt wurden, sind nur gestattet, wenn \u00c4nderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeintr\u00e4chtigen. Eventuelle Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt, soweit die abge\u00e4nderten Leistungen mit M\u00e4ngeln behaftet sind. Das TANALHORIZON-Reiseteam ist verpflichtet, den Kunden \u00fcber Leistungs\u00e4nderungen oder -abweichungen unverz\u00fcglich in Kenntnis zu setzen.<br \/>\n<\/br><br \/>\n4.2. \u00c4nderungen der Route oder des vorgesehenen Tagesablaufs durch die Reiseleitung vor Ort infolge schlechter Wetterbedingungen, h\u00f6herer Gewalt, lokalpolitischer Ereignisse o.\u00e4. bleiben jederzeit vorbehalten. Dadurch k\u00f6nnen ggf. einzelne Tagespunkte verk\u00fcrzt werden oder ganz ausfallen (siehe auch 11.5.).<br \/>\n<\/br><br \/>\n4.3. Das TANALAHORIZON-Reiseteam beh\u00e4lt sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung best\u00e4tigten Preise im Falle der Erh\u00f6hung der Bef\u00f6rderungskosten oder der Abgaben f\u00fcr bestimmte Leistungen wie Hafen- und Flughafengeb\u00fchren oder einer \u00c4nderung der f\u00fcr die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu \u00e4ndern, wie sich deren Erh\u00f6hung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachtr\u00e4glichen \u00c4nderung des Reisepreises oder einer \u00c4nderung einer wesentlichen Reiseleistung hat das TANALAHORIZON-Reiseteam den Reisenden unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen (Preiserh\u00f6hungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zul\u00e4ssig). Bei Preiserh\u00f6hungen von mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen \u00c4nderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Geb\u00fchren vom Reisevertrag zur\u00fcckzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn das TANALAHORIZON-Reiseteam in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis f\u00fcr den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverz\u00fcglich nach der Erkl\u00e4rung des Reiseveranstalters \u00fcber die Preiserh\u00f6hung bzw. \u00c4nderung geltend zu machen.<br \/>\n<\/br><br \/>\n<strong>5. R\u00dcCKTRITT DURCH DEN KUNDEN, UMBUCHUNG, ERSATZPERSONEN<\/strong><br \/>\n<\/br><br \/>\n5.1. Sie k\u00f6nnen jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zur\u00fccktreten. Wir empfehlen Ihnen, den R\u00fccktritt schriftlich zu erkl\u00e4ren. Ihre Abmeldung wird an dem Tag wirksam, an dem Sie bei uns eingeht.<br \/>\n<\/br><br \/>\n5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zur\u00fcck, oder treten Sie ohne R\u00fccktritt vom Reisevertrag die Reise nicht an, entstehen Stornokosten. Bei einer Berechnung dieser Kosten sind gew\u00f6hnlich ersparte Aufwendungen und gew\u00f6hnlich m\u00f6gliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen ber\u00fccksichtigt. Die Stornokosten betragen:<\/br><\/p>\n<ul>\n<li>ab der 2. Woche nach der Buchung \u20ac 180,- pro Person, <\/li>\n<li>120 &#8211; 90 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises, <\/li>\n<li>90 -60 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises, <\/li>\n<li>59 &#8211; 30 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises<\/li>\n<li>29 &#8211; 0 Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises<\/li>\n<p>,<\/ul>\n<p>es sei denn, der Reisende weist nach, dass durch die Stornierung tats\u00e4chlich wesentlich niedrigere Aufwendungen als die unter 5.2. pauschaliert vereinbarten Stornokosten entstanden sind.<br \/>\n<\/br><br \/>\n<strong>6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN<\/strong><br \/>\n<\/br><br \/>\n6.1. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger R\u00fcckreise oder aus sonstigen zwingenden Gr\u00fcnden nicht in Anspruch, so wird sich das TANALAHORIZON-Reiseteam bei den Leistungstr\u00e4gern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bem\u00fchen. Diese Verpflichtung entf\u00e4llt, wenn es sich um v\u00f6llig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder beh\u00f6rdliche Bestimmungen entgegenstehen.<br \/>\n<\/br><br \/>\n<strong>7. R\u00dcCKTRITT UND K\u00dcNDIGUNG DURCH DAS TANALAHORIZON-REISETEAM<\/strong><br \/>\n<\/br>Das TANALAHORIZON-Reiseteam ist zum R\u00fccktritt und zur K\u00fcndigung berechtigt\u2026<br \/>\n<\/br><br \/>\n7.1. &#8230;ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchf\u00fchrung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig st\u00f6rt oder wenn er sich in einem solchen Ma\u00dfe vertragswidrig verh\u00e4lt, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist ; insbesondere bei erheblicher Verletzung oder Missachtung der Sicherheits- und Gastregeln. Das Gleiche gilt bei F\u00f6rderung von Prostitution insbesondere Minderj\u00e4hriger, Schmuggel von Tieren wie auch indizierten Waren. Mehrkosten f\u00fcr die R\u00fcckbef\u00f6rderung tr\u00e4gt in diesen F\u00e4llen der Reisende selbst.<br \/>\n<\/br><br \/>\n7.2. &#8230; bis 4 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der in der jeweiligen Reisebeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung wird umgehend erkl\u00e4rt und der eingezahlte Reisepreis zur\u00fcckgezahlt.<br \/>\n<\/br><br \/>\n7.3. &#8230; bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchf\u00fchrung der Reise nach Aussch\u00f6pfung aller M\u00f6glichkeiten dem TANALAHORIZON-Reiseteam deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen f\u00fcr diese Reise so gering ist, dass die im Falle der Durchf\u00fchrung der Reise entstehenden Kosten eine \u00dcberschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten w\u00fcrde. Ein R\u00fccktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu f\u00fchrenden Umst\u00e4nde nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem R\u00fccktritt f\u00fchrenden Umst\u00e4nde nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erh\u00e4lt der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverz\u00fcglich zur\u00fcck. Zus\u00e4tzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht.<br \/>\n<\/br><br \/>\n<strong>8. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEW\u00d6HNLICHER UMST\u00c4NDE<\/strong><br \/>\n<\/br><br \/>\nWird die Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer h\u00f6herer Gewalt erheblich erschwert, gef\u00e4hrdet oder beeintr\u00e4chtigt, so k\u00f6nnen sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag k\u00fcndigen. Wird der Vertrag gek\u00fcndigt, so kann das TANALAHORIZON-Reiseteam f\u00fcr die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entsch\u00e4digung verlangen. Das TANALAHORIZON-Reiseteam ist verpflichtet, falls der Vertrag die R\u00fcckbef\u00f6rderung umfasst, dem Reisenden die R\u00fcckreise zu erm\u00f6glichen. Mehrkosten f\u00fcr die R\u00fcckfahrt sind von den Parteien je zur H\u00e4lfte zu tragen. Im \u00dcbrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.<br \/>\n<\/br><br \/>\n<strong>9. HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS<\/strong><br \/>\n<\/br><br \/>\n9.1. Das TANALAHORIZON-Reiseteam haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht f\u00fcr die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgf\u00e4ltige Auswahl und \u00dcberwachung der Leistungstr\u00e4ger, die Richtigkeit der in der Beschreibung angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gem\u00e4\u00df Ziffer 3 vor Vertragsabschluss eine \u00c4nderung der Reiseleistung erkl\u00e4rt hat, die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen sowie f\u00fcr ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.<br \/>\n<\/br><br \/>\n9.2. Wird im Rahmen einer Reise oder zus\u00e4tzlich zu dieser eine Bef\u00f6rderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierf\u00fcr ein entsprechender Bef\u00f6rderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung ausdr\u00fccklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht f\u00fcr die Erbringung der Bef\u00f6rderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Bef\u00f6rderungsbestimmungen dieser Unternehmen, die Ihnen auf Wunsch zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<br \/>\n<\/br><br \/>\n<strong>10. GEW\u00c4HRLEISTUNG UND ABHILFE<\/strong><br \/>\n<\/br><br \/>\n10.1. Wird die Reise nicht vertragsgem\u00e4\u00df erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, da\u00df er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Aufwand erfordert.<br \/>\n<\/br><br \/>\n10.2. Der Reisende kann die Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen, wenn er den oder die Reisem\u00e4ngel beim Reiseveranstalter, oder falls dieser nicht erreichbar ist, beim Reiseleiter direkt anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die M\u00e4ngelanzeige gegen\u00fcber dem Reiseveranstalter unzumutbar machen. Die Telefon- und Telefaxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen. Unterl\u00e4sst der Reisende schuldhaft die M\u00e4ngelanzeige, so stehen ihm keine Anspr\u00fcche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.<br \/>\n<\/br><br \/>\n10.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeintr\u00e4chtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag &#8211; in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgr\u00fcnden zweckm\u00e4\u00dfigerweise durch schriftliche Erkl\u00e4rung &#8211; k\u00fcndigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise in Folge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist f\u00fcr die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unm\u00f6glich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige K\u00fcndigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.<br \/>\n<\/br><br \/>\n10.4. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der K\u00fcndigung Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.<br \/>\n<\/br><br \/>\n <strong>11. BESCHR\u00c4NKUNG DER HAFTUNG<\/strong><br \/>\n<\/br><br \/>\n11.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht K\u00f6rpersch\u00e4den sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschr\u00e4nkt, soweit ein Schaden weder vors\u00e4tzlich noch grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt wird oder soweit der Reiseveranstalter f\u00fcr einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungstr\u00e4gers verantwortlich ist.<br \/>\n<\/br><br \/>\n11.2. \u00dcber alle Schadensersatzanspr\u00fcche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruhen, muss in jedem Einzelfall mit der Haftpflichtversicherung des Reiseveranstalters verhandelt werden. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegep\u00e4ckversicherung empfohlen.<br \/>\n<\/br><br \/>\n11.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht f\u00fcr Leistungsst\u00f6rungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. fakultative Ausfl\u00fcge) und die in der Reisebeschreibung ausdr\u00fccklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.<br \/>\n<\/br><br \/>\n11.4. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschr\u00e4nkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler \u00dcbereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungstr\u00e4ger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungstr\u00e4ger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschr\u00e4nkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.<br \/>\n<\/br><br \/>\n11.5. Das TANALAHORIZON-Reiseteam haftet nicht bei \u00c4nderungen der Reiseroute aufgrund der Stra\u00dfenverh\u00e4ltnisse und des Wetters; insbesondere bei Madagaskarreisen ist durch das uneinheitliche Klima mit Versp\u00e4tungen, Annullierungen und Abweichungen vom Programm zu rechnen. F\u00fcr dadurch entstehende Kosten muss der Reisende selbst aufkommen.<br \/>\n<\/br><br \/>\n<strong>12. MITWIRKUNGSPFLICHT<\/strong><br \/>\n<\/br><br \/>\nDer Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsst\u00f6rungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Sch\u00e4den zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverz\u00fcglich der \u00f6rtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, f\u00fcr Abhilfe zu sorgen, sofern dies m\u00f6glich ist. Unterl\u00e4sst es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.<br \/>\n<\/br><br \/>\n <strong>13. AUSSCHLUSS VON ANSPR\u00dcCHEN UND VERJ\u00c4HRUNG<\/strong><br \/>\n<\/br><br \/>\nAnspr\u00fcche wegen nicht vertragsgem\u00e4\u00dfer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegen das TANALAHORIZON-Reiseteam geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende nur dann Anspr\u00fcche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ma\u00dfgeblich ist das Datum des Posteingangs beim TANALAHORIZON-Reiseteam. Vertragliche Anspr\u00fcche des Reisenden verj\u00e4hren nach 6 Monaten. Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung verj\u00e4hren in 3 Jahren.<br \/>\n<\/br><br \/>\n<strong>14. PASS-, VISA, -ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN<\/strong><br \/>\n<\/br><br \/>\n14.1 Visakosten sind NICHT im Reisepreis inbegriffen. Mit der Buchungsbest\u00e4tigung teilt der Reiseveranstalter die zum Buchungszeitpunkt geltenden Bestimmungen zu Pass- , Visa- , Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften mit, soweit sie dem Veranstalter bekannt sind.<br \/>\n<\/br><br \/>\nDer Reiseveranstalter ist bem\u00fcht, Staatsangeh\u00f6rige des Staates, in dem die Reise angeboten wird \u00fcber Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle \u00c4nderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. F\u00fcr Angeh\u00f6rige anderer Staaten gibt das zust\u00e4ndige Konsulat Auskunft. F\u00fcr die Einhaltung dieser Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Der Reiseveranstalter \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung obiger Vorschriften ergeben.<br \/>\n<\/br><br \/>\n14.2 Dem Reisenden werden bei Buchung Gesundheitsvorschriften und Gesundheitsratschl\u00e4ge f\u00fcr das entsprechende Reiseziel mitgeteilt. Der Reisende ist eigenverantwortlich f\u00fcr Einhaltung der Gesundheitsvorschriften und Gesundheitsratschl\u00e4ge &#8211; man beachte insbesondere die Impfratschl\u00e4ge sowie die Malariavorsorge &#8211; selbst verantwortlich.<br \/>\n<\/br><br \/>\n <strong>15. VERSICHERUNGEN<\/strong><br \/>\n<\/br><br \/>\nZu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reisegep\u00e4ck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung. Wenn nicht ausdr\u00fccklich erw\u00e4hnt, ist eine Reiser\u00fccktrittkosten-Versicherung nicht enthalten. Wir empfehlen Ihnen daher ebenfalls den Abschluss einer solchen Versicherung.<br \/>\n<\/br><br \/>\n<strong>16. Gep\u00e4ckbef\u00f6rderung<\/strong><br \/>\n<\/br><br \/>\nDie Mitnahme des Gep\u00e4cks erfolgt auf Gefahr des Reisenden. Er hat auf Ver- und Entladung selbst zu achten, da bei Verlust, Diebstahl oder Einbruch kein Ersatz geleistet wird. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegep\u00e4ckversicherung. Bei Flugreisen darf das Gewicht des Freigep\u00e4cks 20 kg pro Person nicht \u00fcberschreiten.<br \/>\n<\/br><br \/>\n<strong>17. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen<\/strong><br \/>\n<\/br><br \/>\nDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschlie\u00dflich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.<br \/>\n<\/br><br \/>\n<strong>18. Gerichtsstand<\/strong><\/br><br \/>\n1) Der Reisende kann den Veranstalter an dessen Sitz verklagen.<br \/>\n<\/br><br \/>\n2) F\u00fcr Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden ma\u00dfgeblich, es sei denn, da\u00df die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen F\u00e4llen ist der Sitz des Reiseveranstalters ma\u00dfgeblich.<br \/>\n<\/br><br \/>\n <strong>19. Druckfehler<\/strong><br \/>\n<\/br><br \/>\nDer Veranstalter haftet nicht f\u00fcr Druckfehler in Print und elektronischen Medien.<\/p>\n<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Reise- und Gesch\u00e4ftsbedingungen von TANALAHORIZON 1. ANMELDUNG UND BEST\u00c4TIGUNG Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, m\u00fcndlich oder fernm\u00fcndlich vorgenommen werden. 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