1. SIGN UP AND CONFIRMING
By signing up your travel announcement, you bindingly agree to our travel contract. You can sign up in written form or verbally (even by telephone). Signing up is valid for all listed participants, for whose contract duties the signing person avouches, if he/she has taken this duty via explicit explanation. The travel contract is bindingly for us as soon as we send you booking and price with our travel acknowledgment/account in written form. All additional agreements should be captured in written form in your travel announcement, too, as well as special wishes we agreed to. We advise you of any changes concerning our travel acknowledgment compared to your announcement. We’re bound to our offer for 10 days. If you agree to it during this period, the contract comes off.
2. PAYMENT
After conclusion of the contract and receipt of travel money safety ensurance, we demand a partial payment, which is 20% of the travel price and maximally 500 € per person. The outstanding payment matures 6 weeks before your travel. Travel documents will be handed over personally on first travel day.
3. SERVICES
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Dem tanala-Reiseteam behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung zu erklären, über die der Reisende vor der Buchung informiert wird. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
4. SERVICE AND PRICE ALTERATION
4.1. Alterations or deviations of single travel servcies from the agreed content of the travel contract, which become necessary after signing the contract and which were not precipitated by the tour operator in breach of good faith, are only allowed if these alterations and deviations are not substantial and do not impair the character of the booked travel. Contingent claims under warranty shall remain unaffected, in as far as substitute performance is flawed. Tanalahorizon team is obliged to immediately inform the customer about service alterations or deviations.
4.2. Changes of routes or scheduled course of the day by the local tourist guides following bad weather conditions, acts of God, local political acts or the like remain reserved at any time. Thus particular day schedule items can r.p.n. shortened or even be canceled completely (see also 11.5).
4.3. Das TANALAHORIZON-Reiseteam behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- und Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat das TANALAHORIZON-Reiseteam den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen (Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig). Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn das TANALAHORIZON-Reiseteam in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung geltend zu machen.
5. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN, UMBUCHUNG, ERSATZPERSONEN
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Ihre Abmeldung wird an dem Tag wirksam, an dem Sie bei uns eingeht.
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, oder treten Sie ohne Rücktritt vom Reisevertrag die Reise nicht an, entstehen Stornokosten. Bei einer Berechnung dieser Kosten sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Stornokosten betragen:
,
es sei denn, der Reisende weist nach, dass durch die Stornierung tatsächlich wesentlich niedrigere Aufwendungen als die unter 5.2. pauschaliert vereinbarten Stornokosten entstanden sind.
6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
6.1. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich das TANALAHORIZON-Reiseteam bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DAS TANALAHORIZON-REISETEAM
Das TANALAHORIZON-Reiseteam ist zum Rücktritt und zur Kündigung berechtigt…
7.1. …ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist ; insbesondere bei erheblicher Verletzung oder Missachtung der Sicherheits- und Gastregeln. Das Gleiche gilt bei Förderung von Prostitution insbesondere Minderjähriger, Schmuggel von Tieren wie auch indizierten Waren. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt in diesen Fällen der Reisende selbst.
7.2. … bis 4 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der in der jeweiligen Reisebeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Die Rücktrittserklärung wird umgehend erklärt und der eingezahlte Reisepreis zurückgezahlt.
7.3. … bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten dem TANALAHORIZON-Reiseteam deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht.
8. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE
Wird die Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann das TANALAHORIZON-Reiseteam für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Das TANALAHORIZON-Reiseteam ist verpflichtet, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, dem Reisenden die Rückreise zu ermöglichen. Mehrkosten für die Rückfahrt sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS
9.1. Das TANALAHORIZON-Reiseteam haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der in der Beschreibung angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Reiseleistung erklärt hat, die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen sowie für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
9.2. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, die Ihnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
10. GEWÄHRLEISTUNG UND ABHILFE
10.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2. Der Reisende kann die Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen, wenn er den oder die Reisemängel beim Reiseveranstalter, oder falls dieser nicht erreichbar ist, beim Reiseleiter direkt anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter unzumutbar machen. Die Telefon- und Telefaxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
10.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßigerweise durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise in Folge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
10.4. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
11. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
11.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2. Über alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, muss in jedem Einzelfall mit der Haftpflichtversicherung des Reiseveranstalters verhandelt werden. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
11.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. fakultative Ausflüge) und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
11.4. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11.5. Das TANALAHORIZON-Reiseteam haftet nicht bei Änderungen der Reiseroute aufgrund der Straßenverhältnisse und des Wetters; insbesondere bei Madagaskarreisen ist durch das uneinheitliche Klima mit Verspätungen, Annullierungen und Abweichungen vom Programm zu rechnen. Für dadurch entstehende Kosten muss der Reisende selbst aufkommen.
12. MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegen das TANALAHORIZON-Reiseteam geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende nur dann Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs beim TANALAHORIZON-Reiseteam. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren nach 6 Monaten. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
14. PASS-, VISA, -ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
14.1 Visakosten sind NICHT im Reisepreis inbegriffen. Mit der Buchungsbestätigung teilt der Reiseveranstalter die zum Buchungszeitpunkt geltenden Bestimmungen zu Pass- , Visa- , Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften mit, soweit sie dem Veranstalter bekannt sind.
Der Reiseveranstalter ist bemüht, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Einhaltung dieser Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung obiger Vorschriften ergeben.
14.2 Dem Reisenden werden bei Buchung Gesundheitsvorschriften und Gesundheitsratschläge für das entsprechende Reiseziel mitgeteilt. Der Reisende ist eigenverantwortlich für Einhaltung der Gesundheitsvorschriften und Gesundheitsratschläge – man beachte insbesondere die Impfratschläge sowie die Malariavorsorge – selbst verantwortlich.
15. VERSICHERUNGEN
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, ist eine Reiserücktrittkosten-Versicherung nicht enthalten. Wir empfehlen Ihnen daher ebenfalls den Abschluss einer solchen Versicherung.
16. Gepäckbeförderung
Die Mitnahme des Gepäcks erfolgt auf Gefahr des Reisenden. Er hat auf Ver- und Entladung selbst zu achten, da bei Verlust, Diebstahl oder Einbruch kein Ersatz geleistet wird. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Bei Flugreisen darf das Gewicht des Freigepäcks 20 kg pro Person nicht überschreiten.
17. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
18. Gerichtsstand
1) Der Reisende kann den Veranstalter an dessen Sitz verklagen.
2) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, daß die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.
19. Druckfehler
Der Veranstalter haftet nicht für Druckfehler in Print und elektronischen Medien.